Hinweise zur Antragsstellung auf Förderung von Forschungsvorhaben bei der gemeinnützigen Friedrich und Elisabeth Boysen-Stiftung 

 

(Stand der Informationen: Dezember 2022)

Die gemeinnützige Friedrich und Elisabeth Boysen-Stiftung fördert aufgrund einer 1996 geschlossenen Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Wissenschaft und Forschung insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes und hier speziell auf den Gebieten der Abgasreinigung und Schalldämpfung.

Fördermittel der Friedrich und Elisabeth Boysen-Stiftung können von Leiterinnen und Leitern der auf den genannten Gebieten tätigen Institute und Lehrstühle beantragt werden. Antragsteller können auch besonders qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die zuständige Institutsleitung erklärt, dass das zu unterstützende Forschungsvorhaben zielorientiert verfolgt wird und das Institut eigene Beiträge dazu leistet. Gefördert werden ingenieurwissenschaftliche Vorhaben, bei denen deutliche Fortschritte im Sinne einer umweltrelevanten, durch innovative Technologien und Verfahren zu erzielenden Nachhaltigkeit zu erwarten sind. Fördermittel werden vorzugsweise für Promotionsvorhaben vergeben, mit einem Umfang von max. 37.500,- € p.a. für Personalkosten (ca. E-13/2 TV-L und studentische Hilfskräfte) sowie max. 10.000,- € p.a. als Sachmittel- und Reisekostenzuschuss. Für überwiegend theoretisch-numerisch orientierte Themen beträgt der Sachkostenzuschuss max. 4.000 € p.a. Die Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre und in besonders begründeten Fällen maximal 3 Jahre, wobei nach Vorlage eines Zwischenberichts jährlich über die Verlängerung entschieden wird. Über die Mittelvergabe entscheiden der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung.

 

Hinweise für den Erstantrag

Deadline: 27. September 2023

Der Antragsumfang sollte 10 Seiten nicht übersteigen und folgende Angaben beinhalten:

  • Deckblatt (1. Seite):

o    Titel des Vorhabens,

o    Antragsteller inkl. vollständiger Anschrift der Einrichtung,

o    Benennung der / des zu fördernden Doktorandin / Doktoranden

  • Kurzfassung des Projekts und der Ziele in 3-4 Sätzen.
  • Kurzbeschreibung aktueller Stand der Forschung und Technik, eventuelle eigene Vorarbeiten sowie Relevanz des Themas auf dem Gebiet der Umwelttechnik bzw. des Umweltschutzes.
  • Detaillierte Beschreibung der Projektziele und der geplanten Arbeitsschritte, inklusive einer übersichtlichen Darstellung der geplanten Zeiträume und Meilensteine.
  • Übersicht der beantragten Mittel, aufgeteilt nach Jahren sowie nach Personal- und Sach­kosten. Die Personalkosten sollten den Umfang von 37.500,- € p.a. nicht übersteigen.
  • Literaturangaben.

 

Hinweise für den Fortsetzungsantrag und Zwischenbericht

Deadline: 27. September 2023 an boysen@irs.uni-stuttgart.de

Der Umfang sollte 10-15 Seiten (Antrag und Bericht zusammen gerechnet) nicht übersteigen und folgende Angaben beinhalten:

Zwischenbericht:

  • Deckblatt (1. Seite):

o    Titel des Vorhabens,

o    Antragsteller inkl. vollständige Anschrift der Einrichtung,

o    Benennung der / des geförderten Doktorandin / Doktoranden.

  • Kurzfassung der erreichten Projektziele und der geplanten weiteren Schritte mit Hinweisen, ob Änderungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Vorgehen vorgesehen sind.
  • Detailliertere Beschreibung der bislang erreichten Projektziele.
  • Beschreibung von eventuellen Änderungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Vorgehen bzw. evtl. Konkretisierung der geplanten Arbeitsschritte.
  • Literaturangaben/Veröffentlichungen/Präsentationen/Konferenzbesuche.

Fortsetzungsantrag:

  • Deckblatt (1. Seite):

o    Titel des Vorhabens,

o    Antragsteller inkl. vollständige Anschrift der Einrichtung,

o    Benennung der / des geförderten Doktorandin / Doktoranden.

  • Detaillierte Beschreibung der weiteren Projektziele und der geplanten Arbeitsschritte, inklusive einer übersichtlichen Darstellung der geplanten Zeiträume und Meilensteine.
  • Übersicht der beantragten Mittel bzw. Bestätigung der bereits im Erstantrag beantragten Mittel, aufgeteilt nach Personal- und Sachkosten.

 

 

Hinweise für den Abschlussbericht

Deadline 31. Dezember 2022

Der Abschlussbericht sollte 20-30 Seiten nicht übersteigen und folgende Angaben beinhalten:

  • Deckblatt (1. Seite):

o    Titel des Vorhabens,

o    Projektleiter inkl. vollständiger Anschrift der Einrichtung,

o    Geförderte Doktorandin / Doktorand bei Promotionsvorhaben

  • Kurzfassung der erreichten Projektergebnisse und der Relevanz des Themas für das Gebiet der Umwelttechnik bzw. des Umweltschutzes.
  • Detailliertere Beschreibung der erreichten Projektziele, inklusive einer Angabe, ob Ergebnisse des Projekts in geeigneter Form bereits veröffentlicht wurden.
  • Literaturangaben.

Ggf. wird auch um die Zusendung der Dissertationsschrift gebeten.