Wer kann einen Antrag stellen?

Fördermittel können von Leiterinnen und Leitern der auf den genannten Gebieten tätigen Institute und Lehrstühle beantragt werden. Antragsteller können auch besonders qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.

Voraussetzung ist stets eine Erklärung der zuständigen Institutsleitung, dass das zu unterstützende Forschungsvorhaben zielorientiert verfolgt wird und das Institut eigene Beiträge dazu leistet.

 

Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert werden hauptsächlich ingenieurwissenschaftliche Vorhaben, bei denen deutliche Fortschritte im Sinne einer umweltrelevanten, durch innovative Technologien und Verfahren zu erzielenden Nachhaltigkeit zu erwarten sind. Fördermittel werden für Promotionsvorhaben (E13 halbe Stelle) vergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre, in besonders begründeten Fällen maximal 3 Jahre, wobei nach Vorlage eines Zwischenberichts jährlich über die Verlängerung entschieden wird. Über die Mittelvergabe entscheiden der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung.

 

Ablauf der Antragstellung (pdf - Dateien an boysen@irs.uni-stuttgart.de)

 

Phase 1 - ca. bis Juni des laufenden Jahres

Zur Antragstellung werden Sie i.d.R. seitens des Vorstands aufgefordert. Angefordert wird eine Kurzdarstellung Ihres Forschungsvorhabens (max. 1-2 Seiten).

 

Phase 2 - ca. bis September des laufenden Jahres

Wird ihr Entwuf positiv begutachtet, werden Sie zur Einreichung eines ausführlicheren Antrags aufgefordert.

 

Phase 3 - ca. bis November des laufenden Jahres

Das Kuratorium entscheidet endgültig über die Förderwürdigkeit des Vorhabens für das erste Förderjahr. I.d.R. werden die Fördergelder bis Ende des laufenden Jahres ausgezahlt.

Wann reiche ich einen Antrag ein?

Die Fristen des jeweiligen Jahres erfahren Sie unter der Rubrik "Termine".